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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Ferienwohnung „Agnes“ im Hause Everwin

 

Vermieter:

Jörg Everwin, Dallwand 31, 48485 Neuenkirchen

 

1. Anreise / Abreise

 

Tägliche Anreise ab 10.00 Uhr. Die Abreise muss am Abreisetag spätestens um 15.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

 

2. Anreise mit Hund

 

Bei der Buchungsanfrage ist die Angabe, das mit Hund angereist wird, verpflichtend. Es sind maximal 2 Hunde erlaubt. Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus.

 

3. Sonderwünsche und Nebenabreden

 

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

 

4. Bezahlung

 

Bei Buchungen bis 2 Monate vor Anreise ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.

Bei Buchungen 1 Monat oder kürzer vor Anreise ist die Zahlung des Mietpreises komplett sofort fällig.

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung bzw. der vollständigen Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

 

5. Rücktritt

 

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

- bis 2 Wochen vor Mietbeginn entstehen keine Stornierungskosten

- 13 bis 2 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises

- einen Tag vor Mietbeginn und am Anreisetag 100% des Gesamtpreises

Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung ist erforderlich.

 

6. Pflichten des Mieters

 

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden in der Ferienwohnung und/oder deren Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

 

7. Datenschutz

 

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

8. Haftung

 

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt.

Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

 

9. Schlussbestimmungen

 

Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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