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Rückerstattungsrichtlinien

Haftungsausschluss

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt.

Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Rückerstattungsrichtlinien – Die Grundlagen

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

     - bis 2 Wochen vor Mietbeginn entstehen keine Stornierungskosten

     - 13 bis 2 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises

     - einen Tag vor Mietbeginn und am Anreisetag 100% des Gesamtpreises

Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung ist erforderlich.

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